Gute Nachrichten Anfang des neuen Jahrzehnts: der KfW Investitionszuschuss Barrierereduzierung (siehe www.kfd.de/455-B) in Höhe von 6.250,- Euro steht Privateigentümern und Mietern wieder für Maßnahmen der Barrierereduzierung zur Verfügung. Es handelt sich dabei u.a. um Wege zum Gebäude, altersgerechte Parkmöglichkeiten, Eingangsbereiche, die Überwindung von Treppen, neue barrierefreie Raumaufteilungen bzw. Badumbauten. Bei Letzterem sind wir Ihnen gerne behilflich (von der Badplanung bis zur Umsetzung, gerne „Alles aus einer Hand“). Zur weiteren Vertiefung unserer Kenntnisse haben wir am Seminar „Barrierefrei Planen & Bauen“ der HWK Frankfurt-Rhein-Main, Darmstadt teilgenommen. Das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) hat die verfügbaren Fördermittel um 25 Mio auf insgesamt 100 Mio Euro erhöht. Darunter fallen auch der Zuschuss für Einbruchschutz (455-E) und der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ in Höhe von 50.000,- Euro.

Das auf dem Foto gezeigte Bad kann KEIN rollstuhlgerechtes Bad werden, WEIL:
– mind. 1,50 x 1,50 m (im Duschplatz, vor dem WC, vor dem Waschtisch, vor der Dusche)
P.S. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern!
– mind. 0,30 m Bewegungsfläche (neben dem WC)
– mind. 0,90 x 0,70 m (einseitig neben dem WC)
– mind. 0,20 m (neben dem Waschtisch)
– Tür >= 90 cm im Lichten nach außen öffnend
NICHT GEGEBEN!
=> Deshalb nur „barrierearm/seniorengerecht“ umbaubar!

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